Ende Messstellenbetrieb
Abmeldung/Prüfung
Sie erhalten eine Aufgabe in Ihrer Inbox zum Prozess “Ende Messstellenbetrieb“. Starten Sie die erste Aufgabe „Zählpunkt akzeptieren/ ablehnen“, indem Sie auf das Icon in der Spalte „Aktion“ klicken.
In diesem Formular wird der Zählpunkt der Messstelle angezeigt, an dem der Messstellenbetrieb eingestellt werden soll. Prüfen Sie den Zählpunkt und setzen Sie den Prozess fort, falls keine Einwände bestehen.
Alternativ können Sie nach Auswahl eines Ablehnungsgrundes den Prozess abbrechen. Abgelehnt werden kann mit folgenden Begründungen:
Grund |
Zählpunktbezeichnung fehlt |
Zählpunktbezeichnung unbekannt |
Mindestumfang im Initialprozess nicht eingehalten |
Mindestumfang im Initialprozess eingehalten, im IT-System nicht gefunden |
Mindestumfang im Initialprozess eingehalten, im IT-System nicht eindeutig |
Ist ein Ablehnungsgrund ausgewählt, so wird der rechtsstehende Button aktiviert und der Prozess kann abgebrochen werden. Gleichzeitig wird der linksstehende Button deaktiviert. Falls Sie den Prozess dennoch fortsetzen wollen, wählen Sie in dem Menü die Leerzeile und machen somit das Aktivieren/Deaktivieren rückgängig.
Wenn die PartnerILN nicht mit der gespeicherten ILN am Zählpunkt übereinstimmt, muss die Zeitscheibe überprüft werden. Dies geschieht in dem folgenden Formular.
Wenn keine Unstimmigkeiten bestehen, wird dieses Formular nicht angezeigt!
Sofern Sie den Zählpunkt akzeptiert haben, erhalten Sie eine weitere Aufgabe in Ihrer Inbox mit dem Namen „Prüfung Ende MSB“.
Wenn Sie das Formular öffnen, erhalten Sie die Abmeldedetails, welche den Zählpunkt, den Abmeldeumfang und den Abmeldetermin umfassen.
Die Bestätigung und Ablehnung wird durch die Auswahl im Drop-Down-Menü und anschließendem Klicken des untenstehenden Buttons erreicht.
Haben Sie der Beendigung des Messstellenbetriebs zugestimmt, erhält Ihre Inbox, neben der Mitteilung darüber, die nächste Aufgabe namens „Weiterverpflichtung“. In dem nun zu bearbeitenden Formular kann der Messstellenbetrieb zurückübernommen werden, oder alternativ den MSBA weiterverpflichten.
Ist die Rückübernahme des Messstellenbetriebs beschlossen, wird in der Aufgabe „Eingabe Gerätedaten“ der Gerätewechsel bzw. die Geräteübernahme vorbereitet. Dazu müssen die Gerätedaten eingegeben werden. Wählen Sie dazu bitte zuerst, ob es sich um die Sparte Strom oder Gas handelt, die von Ihnen angeforderten Eingaben sind von der Sparte abhängig. Um die Tabelleneinträge anzulegen oder zu bearbeiten verwenden Sie bitte die darunter angeordneten Icons.
Nach Öffnen des Formulars der Aufgabe „Gerätewechsel/-übernahme“ legen Sie in dem zweiten Block fest, wann und welche Geräte gewechselt oder übernommen werden. Gilt die Übernahme bzw. der Wechsel für alle Geräte, können Sie durch Auswahl der jeweiligen Option „alle Wechseln“ bzw. „alle Übernehmen“ den Vorgang beschleunigen. Möchten Sie den Wechsel/ die Übernahme für jedes Gerät einzeln bestimmen, können Sie durch klicken in die jeweilige Tabellenzeile und der Spalte „Aktion“ eine Drop-Down-Liste aktivieren und zwischen den Optionen wählen. In dem Abschnitt „Wechsel/-Übernahmedatum“ geben sie bitte das Datum und die Uhrzeit an. Der Abschnitt „Ansprechpartner“ wird nur eingeblendet, wenn eine Geräteübernahme geplant ist.
Jetzt wird Geräteübernahme/Gerätewechsel wie in “Beginn Messstellenbetrieb” beschrieben gestartet.
Wenn der Prozess erfolgreich abgeschlossen wird, dann wird in den WiM Services die Rolle des Grundzuständigen angenommen, welcher in den Stammdaten unter Marktpartnern den Netzbetreibern zugeordnet ist (sprich: eine VNB Referenzeintrag zu dem Netzbetreiber haben). Sollten Informationen über die Zählpunktsituation fehlen, wird stets vom Grundzuständigen ausgegangen.