Prozess Änderung des Bilanzierungsverfahren (bis 31.03.2022)
Besteht der Bedarf beim LF, bestellt dieser die Änderung des Bilanzierungsverfahrens beim NB.
Besteht der Bedarf beim NB oder hat der NB der Bestellung des LF zur Änderung des Bilanzierungsverfahrens zugestimmt, beauftragt der NB beim MSB die Änderung der Gerätekonfiguration für alle Messlokationen der Marktlokation unter Berücksichtigung der einzuhaltenden Fristen für die Änderung bilanzierungsrelevanter Stammdaten.
Sind alle Messlokationen entsprechend der Beauftragung konfiguriert, teilt dies der MSB dem NB und dem LF (über den NB als Verteiler an den LF als Berechtigten) per Stammdatenänderung mit und der NB führt die Änderung des Bilanzierungsverfahrens unter Einhaltung der Fristen für bilanzierungsrelevante Stammdaten durch.
Abschließend teilt der NB dem LF, unter Einhaltung der Fristen für bilanzierungsrelevante Stammdaten, die Änderung des Bilanzierungsverfahrens per Stammdatenänderung mit.
Antwortformular für den NB
Der NB hat die Möglichkeit, der Änderung des Bilanzierungsverfahren zuzustimmen oder sie abzulehnen.
Folgeprozess Änderung Gerätekonfiguration
Auf eine erfolgreiche Änderung des Bilanzierungsverfahrens folgt immer eine Änderung Gerätekonfiguration. Ab hier geht der Prozess Änderung Gerätekonfiguration weiter.